Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"

SGB II_Arbeitsvertrag

Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Frist zur Antragstellung läuft bis zum 30. Juni 2015. Vorgesehen ist die Förderung von 10.000 Arbeitsverhältnissen, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind sowie im öffentlichen Interesse liegen. Erstempfänger sind gemäß der Förderrichtlinie ca. 100 Jobcenter, Letztempfänger die jeweiligen Arbeitgeber. Das Programm endet mit dem Jahresende 2018.

LKT Rundschreiben 286/2015: Soziale Teilhabe [PDF-Dokument: 54 kB]

15.05.2015